Der Sicherheitsbeauftragte für Gasverbrauchsanlagen muss innerhalb von 6 Monaten nach seiner Beauftragung eine Erstausbildung und alle 3 Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei Nichtbeauftragung eines Sicherheitsbeauftragten kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € verhängt werden. Die Schulung kann online oder offline durchgeführt werden.
Die Anmeldung zur Schulung ist über die Website der Korea Gas Safety Corporation (한국가스안전공사) möglich. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Nachrichtenkanälen.
Auf der Website der Korea Gas Safety Corporation können Sie sich für eine Schulung zum Gas Sicherheitsbeauftragten anmelden. Der Sicherheitsbeauftragte für Gasanlagen muss nach seiner Ernennung innerhalb von 6 Monaten eine Erstausbildung absolvieren und alle 3 Jahre eine Fortbildung. Bei Bedarf an einer speziellen oder fachspezifischen Ausbildung muss diese innerhalb von 1 Monat beantragt werden. Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie sich gemäß dem von der Korea Gas Safety Corporation festgelegten Zeitplan für die Schulung anmelden. Für Brandschutzanlagen, Gefahrstoffe und die Gas Sicherheitsverwaltung ist die Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten erforderlich, und die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten für Gasanlagen sowie der Erwerb des entsprechenden Zertifikats sind Pflicht. Wird kein Sicherheitsbeauftragter ernannt, kann gemäß dem Stadtgasgesetz eine Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Won verhängt werden. Die Schulung findet entweder offline oder online statt und bietet die Möglichkeit, gleichzeitig praktische Übungen und die Zertifizierung zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Nachrichtenkanälen.