Man kann eine Beschwerde über unfreundliches Verhalten von Beamten über die Bürgerberatungsstelle oder die Website der Gemeinde/Stadt einreichen.
Bei der Meldung müssen Angaben zum Beschwerdeführer, zum Sachverhalt, zum Ort des Vorfalls etc. gemacht werden. Wenn man außerdem objektive Beweismittel beifügt, erhält man innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung.
Der Bearbeitungsstand kann per E-Mail oder Handy abgefragt werden. Das Ergebnis erhält man schriftlich.
So melden Sie eine Beschwerde über unfreundliches Verhalten von Beamten über das Portal für Bürgerbeschwerden. Rufen Sie die Website des Portals für Bürgerbeschwerden auf, authentifizieren Sie sich und melden Sie sich an. Im Menü „Passives Handeln melden“ können Sie dann die Unfreundlichkeit von Beamten melden. Der Antragsteller gibt seine persönlichen Daten ein und wählt den Titel und Inhalt des Antrags sowie den Ort des Vorfalls und die zuständige Behörde aus. Dies kann auch über die Website des jeweiligen Bezirks/der jeweiligen Stadt erfolgen, wobei ein ähnliches Verfahren gilt. Die Bearbeitung der Beschwerde dauert maximal 14 Tage. Sie werden per E-Mail oder SMS über den Fortschritt informiert und erhalten das Ergebnis schriftlich. Es ist ratsam, bei der Meldung objektive Unterlagen wie Tonaufnahmen von Telefonaten beizufügen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Nachrichtenkanälen.