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Von durumis AI zusammengefasster Text
- Krankenpflegehelfer müssen dem Ministerium für Gesundheit und Soziales alle drei Jahre ihre Beschäftigungssituation melden und die Fortbildung absolvieren, um ihre Qualifikation zu erhalten.
- Im Jahr des Erwerbs der Qualifikation ist die Ausbildung befreit, und für Zeiten der Inaktivität kann ein Aufschub beantragt werden.
- Wer die Ausbildung nicht absolviert, kann mit einer Verwarnung oder einem Entzug der Qualifikation belegt werden. Der jährliche Abschluss der Ausbildung ist wirtschaftlich sinnvoll.
Auf der Website der Koreanischen Vereinigung der Krankenpflegeassistenten können Krankenpflegeassistenten ihren Status der Befreiung oder Aussetzung der Fortbildung überprüfen. Um die Krankenpflegeassistenten-Qualifikation zu erhalten, müssen sie alle drei Jahre ihre Beschäftigungssituation dem Ministerium für Gesundheit und Soziales melden und regelmäßig Fortbildungen absolvieren. Im Jahr des Erwerbs der Qualifikation ist die Ausbildung von der Verpflichtung befreit, und in Zeiten der Inaktivität kann eine Aussetzung beantragt werden. Zu den Maßnahmen, die bei Nichterfüllung der Ausbildungspflicht ergriffen werden, gehören eine Verwarnung oder eine Suspendierung der Qualifikation. Es ist wirtschaftlich effizienter, die Ausbildung jährlich zu absolvieren, und im Fall von Präsenzschulungen müssen die Termine überprüft und Reservierungen vorgenommen werden.