Auf der Website der Koreanischen Vereinigung der Krankenpflegehelfer können Krankenpflegehelfer ihren Befreiungs- oder Aufschubstatus für die Fortbildung überprüfen. Um die Qualifikation als Krankenpflegehelfer zu behalten, müssen sie alle drei Jahre ihre Beschäftigungssituation dem Ministerium für Gesundheit und Soziales melden und regelmäßig Fortbildungen absolvieren. Im Jahr des Erwerbs der Qualifikation ist die Fortbildung befreit, und während einer Pause von der Tätigkeit ist ein Aufschub möglich. Zu den Maßnahmen, die bei Nichtabsolve der Fortbildung ergriffen werden, gehören eine Verwarnung oder die Suspendierung der Qualifikation. Die jährliche Teilnahme an Fortbildungen ist wirtschaftlich sinnvoll. Bei Präsenzfortbildungen ist es erforderlich, den Termin zu überprüfen und einen Termin zu vereinbaren.
Kommentare0