Informationen über Gefängnisinsassen können nicht online abgerufen werden. Sie können die Informationen nach einem Besuch der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt und der Überprüfung der Beziehung abrufen.
Um Informationen über einen Insassen abzurufen, müssen Sie einen Personalausweis mitbringen und sich identifizieren lassen. Die Häftlingsnummer und andere Informationen müssen Sie persönlich einsehen.
Detaillierte Informationen über Insassen werden zum Schutz der Privatsphäre nur eingeschränkt an Familienmitglieder oder Anwälte herausgegeben.
Wenn Sie über den Online-Bürgerdienst des Justizministeriums Informationen über eine inhaftierte Person erhalten möchten, müssen Sie die Hafteinrichtung, die Haftnummer und den Namen des Häftlings eingeben. Diese Informationen sind jedoch nicht online verfügbar. Stattdessen müssen Sie die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt besuchen, Ihre Beziehung zum Häftling bestätigen und sich registrieren lassen. In diesem Zuge wird ein Ausweisdokument zur Überprüfung Ihrer Identität benötigt. Nach erfolgter Registrierung können Sie über die Website auf Dienste wie Häftlingsabfrage, Einzahlung von Haftgeldern und Terminvereinbarung für Besuche zugreifen. Aus Gründen des Datenschutzes können auch Familienangehörige oder Anwälte keine detaillierten Informationen über die Strafhaft erhalten. Weitere Informationen finden Sie in den Nachrichtenkanälen.