Auch bestehende Teilnehmer der betrieblichen Altersvorsorge können ihr Konto nun ohne Kündigung des Produkts zu einem anderen Finanzinstitut wechseln. Gemäß dieser Regelung, die am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, können Aktien oder Fonds ohne Liquidation auf ein Finanzinstitut mit besserer Rendite übertragen werden, ohne dass Kosten für eine vorzeitige Kündigung anfallen. Es können jedoch je nach Finanzinstitut Gebühren anfallen, daher ist eine sorgfältige Auswahl erforderlich. Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Zinssätze und Leistungen an, um Kunden zu gewinnen. Kunden können zwischen sicheren und risikoreicheren Produkten wählen; ein Wechsel ist nur innerhalb desselben Kontotyps möglich.
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